Das Kommunale Studieninstitut Trier ist eine Aus- und Weiterbildungseinrichtung des öffentlichen Dienstes und sucht für verschiedene Fachgebiete nebenamtliche Lehrbeauftragte.
Im Rahmen der gesetzlichen und tariflichen Aufgaben werden am Standort Trier Arbeitsgemeinschaften für die Anwärterinnen und Anwärter für den Zugang zum zweiten Einstiegsamt sowie Verwaltungslehrgänge zur Vorbereitung auf die Prüfung I und II nach dem Bezirkstarifvertrag über die Ausbildungs- und Prüfungspflicht der Beschäftigten nach § 38 Abs. 5 Satz 1 TVöD durchgeführt.
In diesem Zusammenhang sucht das Kommunale Studieninstitut Trier nebenamtliche Lehrbeauftragte (m/w/d) für die Fachgebiete:
Die jeweiligen Inhalte sowie die Gesamtstundenzahl kann den Stoffgliederungsplänen entnommen werden, die als Download auf der Seite des KSI abrufbar sind. Es ist grundsätzlich möglich, das Fach Kommunales Haushaltsrecht auch auf mehrere Lehrbeauftragte aufzuteilen.
Bei Interesse stehen Ihnen die Studienleiterinnen Stephanie Olk (Tel. 0651/718-3080) und Stefanie Reiland (Tel. 0651/718-3082) zur Verfügung. Gerne können Sie uns auch per Mail unter ksi-trier@trier.de kontaktieren.
Das Kommunale Studieninstitut Trier – Institutsabteilung Bitburg sucht für die Dienstzeitbegleitenden Unterweisungen (DBU) der Auszubildenden zu Verwaltungsfachangestellten nebenamtliche Lehrbeauftragte (m/w/d) für die Fächer
Mehrjährige berufliche Praxis in einem entsprechenden Sachgebiet ist von Vorteil. In Frage kommen jedoch auch Personen, die erst vor Kurzem die Laufbahnprüfung für das 3. Einstiegsamt oder die zweite Angestelltenprüfung absolviert haben. Die Interessenten sollten vor allem Freude am Vermitteln von Wissen und im Umgang mit jungen Menschen haben.
Das Dozentenhonorar bemisst sich auf 75,00 Euro pro 90 Unterrichtsminuten. Je ein Drittel der Vergütung entfällt auf die Vorbereitung, die Durchführung sowie die Nachbearbeitung des Unterrichts. Sofern die Dozententätigkeit während der Arbeitszeit ausgeführt wird, ist zur Vermeidung der Doppelalimentation ein Drittel der Vergütung an Ihren Arbeitgeber bzw. Dienstherrn abzuführen. Darüber hinaus werden die Fahrtkosten erstattet sowie eine Entschädigung für das Erstellen und Korrigieren von Klausuren gewährt.
Für nähere Informationen steht Ihnen Judith Bungartz, Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, telefonisch unter 06561-15-2071 oder per E-Mail an bungartz.judith@bitburg-pruem.de gerne zur Verfügung.