- a Dienstleistungen beginnend mit
- b Dienstleistungen beginnend mit
- c Dienstleistungen beginnend mit
- d Dienstleistungen beginnend mit
- e Dienstleistungen beginnend mit
- f Dienstleistungen beginnend mit
- g Dienstleistungen beginnend mit
- h Dienstleistungen beginnend mit
- i Dienstleistungen beginnend mit
- j Dienstleistungen beginnend mit
- k Dienstleistungen beginnend mit
- l Dienstleistungen beginnend mit
- m Dienstleistungen beginnend mit
- n Dienstleistungen beginnend mit
- o Dienstleistungen beginnend mit
- p Dienstleistungen beginnend mit
- r Dienstleistungen beginnend mit
- s Dienstleistungen beginnend mit
- t Dienstleistungen beginnend mit
- ä Dienstleistungen beginnend mit
- ö Dienstleistungen beginnend mit
Führerschein ändern wegen Sehhilfe
Leistungsbeschreibung
Gemäß der Fahrerlaubnisverordnung (FEV) darf der Verkehrsteilnehmer der sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet.
Das bedeutet, dass wenn der Verkehrsteilnehmer feststellt, dass sein Sehvermögen nicht mehr ausreicht, um am Straßenverkehr sicher teilzunehmen, muss er eine ggf. erforderliche Sehhilfe eintragen lassen.
Bus- und Lastkraftwagenführerscheininhaber müssen alle 5 Jahre auch eine augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens für die Verlängerung bestehen.
Spezielle Hinweise für Trier
- bei Eintragung oder Wegfall einer Sehhilfe wird eine neue Fahrerlaubnis ausgestellt
Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Trier
Beantragung
- erfolgt persönlich
Abholung
- auch durch eine bevollmächtigte Person möglich
Gebühren / Kosten
Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.
- Gebühr: 1,00 EUR
- Gebühr: 17,90 - 35,80 EUR
Spezielle Hinweise für Trier
- 18,90 Euro bei Umtausch eines bereits vorhandenen Kartenführerscheines
- 24,00 Euro bei Umtausch grauer oder rosa Führerschein in Kartenführerschein
- zusätzliche Gebühren für eine Meldebescheinigung (bei Vorlage Reisepass) fallen nicht mehr an
Zahlungsart
- Bar/EC
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit einfacher Meldebescheinigung
- Führerschein
- Neues Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- Bescheinigung über einen gültigen Sehtest
- Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
Spezielle Hinweise für Trier
- zusätzlicher Hinweis zum Reisepass: Meldebescheinigung ist nicht erforderlich
- Bescheinigung der Klinik über die Augenoperation oder Bescheinigung des Augenarztes
- ggfs. Karteikartenabschrift, wenn der Führerschein seinerzeit von einer anderen Behörde ausgestellt wurde
- vorab anzufordern durch den Führerscheininhaber
- bei Austragung einer Sehhilfe nach Sehschärfenkorrektur z. B. nach Laserbehandlung, Augen-OP etc.:
- Sehtestbescheinigung wird nicht mehr anerkannt
- Zeugnis / Gutachten eines Augenarztes /Augenklinik nach Anlage 6 Nr. 2.2 FeV ist vorzulegen (unabhängig von der Fahrzeugklasse)
Bei Abholung nach Fertigstellung
- alten Führerschein zum Austausch gegen den Neuen
- Personalausweis
- bei Abholung durch eine bevollmächtigte Person, schriftliche Vollmacht und Personalausweis von beiden
- gut lesbare Kopie vom Vollmachtgeber ist ausreichend
Besonderheiten
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.
Hinweis:
§ 12 (8) FEV
Werden Tatsachen bekannt, die Bedenken begründen, dass der Fahrerlaubnisbewerber die Anforderungen an das Sehvermögen nach Anlage 6 nicht erfüllt oder dass andere Beeinträchtigungen des Sehvermögens bestehen, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen beeinträchtigen, kann die Fahrerlaubnisbehörde zur Vorbereitung der Entscheidung über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines augenärztlichen Gutachtens anordnen.
Rechtliche Grundlage
Bearbeitungszeit
Spezielle Hinweise für Trier
- 3 Wochen
Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen.
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - FahrerlaubnisbehördeViehmarktplatz 20
54290 Trier
Postfach 3470
54224 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen