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Verkehrszeichen und Ampelstörung
Leistungsbeschreibung
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen bei Verkehrszeichen können Sie unter Angabe der Störung bzw. des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (z. B. Gemeinde/Stadt, Straße, Hausnummer) bei der zuständigen örtlichen Stelle melden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle, die Straßenbaubehörde oder die Straßenverkehrsbehörde* in der jeweiligen Rathausverwaltung*.
* Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt, Verbandsgemeindeverwaltung, Stadtverwaltung in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten
Bei Ampelstörungen und Beschädigungen auf der freien Strecke (außerörtlich) auch an die örtlich zuständige Kreisverwaltung.
Bei Beschädigungen von Verkehrszeichen auf Autobahnen in Rheinland-Pfalz an die Straßenverkehrsbehörde beim Landesbetrieb Mobilität RP in Koblenz oder an das Autobahnamt in Montabaur.
Spezielle Hinweise für Trier
- für defekte Ampelanlagen sind die Stadtwerke SWT zuständig
- für defekte Verkehrszeichen wie Verkehrsspiegel, Poller ist StadtRaum Trier - Verkehrstechnik zuständig
Gebühren / Kosten
Spezielle Hinweise für Trier
- es fallen keine Gebühren an
Rechtliche Grundlage
Spezielle Hinweise für Trier
- Straßenverkehrsordnung
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - StadtRaum Trier - Verkehrsinfrastruktur- und Grünflächenerhaltung - VerkehrstechnikAm Grüneberg 90
54294 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Telefon: 115Fax: +49 651 718-4100
E-Mail: Kontakt aufnehmen
Stadtwerke Trier
Ostallee 7-13
54290 Trier
Fax: +49 651 717-199
E-Mail: info@swt.de