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Verkehrsüberwachung
Leistungsbeschreibung
Das deutsche Verkehrsrecht setzt sich aus einer Vielzahl unterschiedlicher Gesetze zusammen. Die wichtigsten Gesetze des Verkehrsrechts sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und, auf dieser Rechtsgrundlage aufbauend, die Straßenverkehrsordnung (StVO), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Gemeinsam regeln sie die persönlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Straßenverkehr, wichtige Verhaltensvorschriften, notwendige Fahrzeugstandards und die Beförderung von Personen und Sachen auf den verschiedenen Verkehrswegen.
Besondere Ziele sind hierbei:
- Stabilisierung des erreichten hohen Verkehrssicherheitsniveaus,
- Reduzierung der Verkehrsunfälle mit schweren Personenschäden,
- Konsequente Ausrichtung an Risikogruppen und Hauptunfallursachen,
- Stärkung der spezialisierten Verkehrsüberwachung.
Die Maßnahmen der Verkehrsüberwachung leisten ihren Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr. Verkehrskontrollen beispielsweise sind ein Teil der Verkehrsüberwachung. Diese Aufgaben werden durch die Polizei und die Hilfspolizeibeamten der Städte und Gemeinden übernommen. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs liegt in der Verantwortung der Städte und Gemeinden und der Polizei.
Spezielle Hinweise für Trier
Zuständigkeit
- für die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung in der Stadt Trier liegt beim Ordnungsamt Verkehrsüberwachungsdienst
Betrifft
- einzig die Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten
- alle anderen Arten von Verstößen wie Missachtung von Ampelanlagen, Vorfahrtsstraßen, Alkohol am Steuer etc. werden weiterhin von der Polizei überwacht
- ausgenommen Verstöße bzgl. der Anschnallpflicht und Nutzung von elektronischen Geräten:
- werden sanktioniert, wenn dies durch die Fotos, die bei einem Geschwindigkeitsverstoß angefertigt wurden, belegt werden kann
Besonderheiten
Weiterführende Informationen erhalten Sie im Internetauftritt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur.
Rechtliche Grundlage
- Straßenverkehrs - Zulassungs - Ordnung (StVZO)
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (FZV)
- Verordnung über die Zulassung von Personen m Straßenverkehr (FeV)
Zuständig
Stadtverwaltung Trier - Ordnungsamt - Vollzuzgsdienst- und Verkehrsüberwachung (VüD)Wasserweg 7-9
54292 Trier
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Telefonische Erreichbarkeit Leitstelle Verkehrsüberwachung:
Montag 07:00 -22:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 22:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 22:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 22:00 Uhr
Freitag 07:00 - 22:00 Uhr
Samstag 11:30 - 22:00 Uhr
Sonntag nur zu Veranstaltungszwecken
Telefon: +49 651 718-3232Fax: +49 651 718-4100
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